VÖLKERMORD an den DEUTSCHEN

germany-3115774_960_720Multi-Kulti bzw. Vielfalt ist in Verbindung mit der vom herrschenden Zeitgeist akzeptierten bzw. hingenommenen deutschen Geburtenziffer von 1,3 nichts anderes als VÖLKERMORD an den DEUTSCHEN.  

In der Bundestags-Entschließung 13/4445 vom 23.4.1996 verurteilte die Bundesrepublik die chinesische Zuwanderungs-Politik in Tibet, weil dadurch die tibetische Identität „zerstört“ wird:
„(…) Im Hinblick darauf, dass die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration.(…) fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß (…) die chinesische Regierung jede Politik einstellt, welche die Zerstörung der tibetischen Kultur zur Folge haben kann, wie z. B. die planmäßige Ansiedlung von Chinesen in großer Zahl, um die tibetische Bevölkerung zurückzudrängen, und die Verfolgung der Vertreter der tibetischen Kultur (…).“

Zudem schrieb die UN-Menschenrechts-Kommission im Jahre 1998 in einem Bericht mit dem Titel „Menschenrechte und Bevölkerungstransfers“ u.a.:
„Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche, autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und oder Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“

Gemäß der UN-Menschenrechtskommission  ist eine Veränderung der demographischen Zusammensetzung eines Volkes bzw. einer Nation nur statthaft, wenn die betroffene Bevölkerung dieser Veränderung zuvor über Abstimmungen bzw. Volks-befragungen zugestimmt hat, was jedoch in Deutschland bisher nicht geschah.

Die von der Bundesregierung direkt wie indirekt betriebene Politik des Austausches der  deutschen Bevölkerung ist folglich rechtswidrig und kann als Verrat am deutschen Volke und an den Menschenrechten und am Völkerrecht angesehen werden.

Die führenden linksorientierten Politiker versuchen sich einer Bestrafung bzw. Verurteilung dadurch zu entziehen, indem sie den Begriff des Volkes bzw. der Nation „neu definieren“ bzw. verfälschen bzw. alle Menschen der Welt als Teil eines Volkes bzw. einer Nation bezeichnen. Hierzu gehört auch der im Dezember 2018 von Merkel in Marokko unterzeichnete Pakt für globale Migration, indem Migration generell als positiv für die Staaten angesehen und in dem – mindest indirekt – ein Menschenrecht auf Migration postuliert wird.

Der Politikwissenschaftler Professor Dr. Martin Wagener schrieb am 30. November 2018 in der Jungen Freiheit zu diesem Pakt: „Migration soll langfristig zu einem Recht eines jeden Erdenbürgers werden, und die Staaten sollen sich verpflichten, wanderungswilligen Menschen zu helfen, in das Land ihrer Wahl zu gelangen. (…) Das Völkerrecht hat sich seit dem Ende des Ost-West-Konflikts (…) immer mehr in eine Richtung entwickelt, die zu einer Relativierung staatlicher Souveränität beiträgt. Parallel dazu sind die Menschenrechte gestärkt worden. (…) zeichnet das Dokument (der globale Migrationspakt; der Verfasser) doch ein  überwiegend positives Bild von Migration, in der sehr einseitig eine Quelle des Wohlstandes, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung in unserer globalisierten Welt erblickt wird.“

Der linke Zeitgeist will das Recht der Völker bzw. der Staaten auf Souveränität, Selbstbestimmung und auf Erhaltung der eigenen kukturellen und ethnischen Identität immer mehr beschneiden und das Menschenrecht durch Einbau eines Migrationsrechts ausweiten.
Mit anderen Worten: Das Menschenrecht wird von Merkel und Co dazu missbraucht, das Völkerrecht auf Erhaltung der eigenen physischen und kulturellen Existenz zu beschneiden.
Die Menschenrechte werden dazu missbraucht, das Völkerrecht auszuhebeln bzw. den Volkstod voranzubringen bzw. Völker abzuschaffen.

Noch vor 25 Jahren (Siehe obige Tibet-Erklärung) wurde von den Altparteien und Medien das Völkerrecht auf Selbstbestimmung, Souveränität und Existenzrecht hochgehalten,
Heute ist hingegen nahezu nur noch vom Recht des Menschen auf Selbstbestimmung und Migration die Rede und wird dieses Recht zur politischen bzw. migrationspolitischen Veränderung der Bevölkerungsstruktur und auch zur militärischen Einmischung in die Angelegenheiten der Staaten bzw. Völker missbraucht.
Mit anderen Worten:
Noch vor 25 Jahren war für die deutsche Regierung die Einwanderung von Fremden bzw. von Chinesen in das Land Tibet eine Zerstörung der Identität der Tibeter und damit Volkszerstörung.  Heute wird die Einwanderung von Fremden bzw. von Syrern, Afghanen ect. nach Deutschland als Vielfalt und Buntheit bezeichnet, obwohl – wie in Tibet – hierdurch das aussterbende deutsche Volk ersetzt bzw. ausgetauscht wird.

Leute wie u.a. Merkel und Atamann sind Vertreter des heutigen bzw. extrem pervertierten „Antirassismus“. Hermann Müller äußerte sich auf der Seite 54 des Magazins Neue Weltordnung (Ausgabe 3, 2017) sowohl kritisch zum heutigen Antirassismus als auch zum Rassismus wie folgt:
„Antirassismus und Rassismus laufen beide letztlich auf dasselbe hinaus – den Ethnozid.
Dabei leugnet der Antirassismus das Bestehen von Ethnien, Kulturen und Rassen und beschneidet so das Individuum seiner Kollektivität,
während der Rassismus wiederum das Individuum nur nach seiner Zugehörigkeit zu seinem Kollektiv bewertet und es seiner Individualität beschneidet.“

Deutschland ist wahrlich von einem Extrem in das andere bzw. entgegengesetzte Extrem gefallen!
Hatte Hitler ein Volk physisch vernichtet, wird heute die Existenz von Völkern bestritten und damit eine grosse Zahl von Völkern – insbesondere das deutsche Volk – über fehlende Familienpolitik, Multi-Kulti, Einwanderung und Vermischung  vernichtet.

 

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